
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Astoria Digital Services UG (haftungsbeschränkt) & Co. eGbR
handelnd unter der Marke FOLD.
Watzmannstraße 11 · 81541 München · Amtsgericht München, GsR 2704
Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (B2B). Mit Verbrauchern werden keine Verträge geschlossen.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Agentur (Astoria Digital Services UG (haftungsbeschränkt) & Co. eGbR, nachfolgend „Agentur“) und ihren Kunden über die Erbringung von Marketing-, Content- und Webdesign-Dienstleistungen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur stimmt deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
(3) Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden keine Verträge geschlossen. Der Kunde versichert, im geschäftlichen Rahmen zu handeln.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt zustande mit: Astoria Digital Services UG (haftungsbeschränkt) & Co. eGbR, Watzmannstraße 11, 81541 München.
(2) Vertrags- und Verhandlungssprache ist ausschließlich Deutsch.
(3) Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(4) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots (auch per E-Mail) oder durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur zustande. Erklärungen per Messenger-Dienste (z. B. WhatsApp) sind wirksam, wenn Auftragsinhalt und -umfang hinreichend bestimmt sind und die Agentur die Annahme bestätigt.
(5) Der Kunde versichert, mindestens 18 Jahre alt, voll geschäftsfähig und zur rechtsverbindlichen Vertretung des von ihm angegebenen Unternehmens berechtigt zu sein.
(6) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form (z. B. per E-Mail als PDF) zu erhalten (§ 14 Abs. 1 UStG).
§ 3 Leistungen der Agentur
(1) Die Agentur erbringt insbesondere folgende Leistungen:
– Content-Erstellung (Foto, Video, Text, Grafik)
– Betreuung und Management von Social-Media-Kanälen
– Strategieentwicklung und Beratung
– Durchführung von Werbekampagnen (Ads)
– Webdesign und digitale Auftritte
– Personal Branding
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem individuellen schriftlichen Angebot und einer etwaigen Auftragsbestätigung. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur.
(3) Die Agentur schuldet eine qualitativ hochwertige Leistungserbringung nach dem vereinbarten Leistungsumfang, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. Reichweite, Leads, Follower-Zahlen, Umsätze oder Conversion-Raten). Prognosen sind unverbindlich.
(4) Die Agentur ist berechtigt, Leistungen durch qualifizierte Subunternehmer oder freie Mitarbeiter zu erbringen, sofern keine schutzwürdigen Interessen des Kunden entgegenstehen. Die Agentur bleibt dem Kunden gegenüber verantwortlich.
(5) Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss (Change Requests) bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung; Vergütung und Ausführungsfristen sind angemessen anzupassen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt der Agentur alle zur Auftragserfüllung erforderlichen Informationen, Inhalte, Freigaben, Materialien und Zugänge (z. B. Social-Media-Accounts, CMS-Zugänge) vollständig und rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Verzögerungen, die auf mangelnder Mitwirkung des Kunden beruhen, gehen nicht zu Lasten der Agentur; vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend und berechtigen den Kunden nicht zur Honorarminderung.
(3) Kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht trotz schriftlicher Mahnung und angemessener Nachfristsetzung nicht nach, ist die Agentur berechtigt, die Leistung auszusetzen oder den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten.
(4) Der Kunde garantiert, dass alle bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Videos etc.) frei von Rechten Dritter sind oder er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Garantie resultieren.
(5) Durch den Kunden erteilte Freigaben sind endgültig. Nachträgliche Änderungswünsche nach erteilter Freigabe gelten als neue Korrekturschleife und können gesondert vergütet werden.
§ 5 Termine, Ausfälle und Wartezeiten
(1) Vereinbarte Termine (z. B. Drehtage, Shooting-Termine, Abgabefristen) sind für beide Parteien verbindlich.
(2) Verspätungen oder Ausfälle, die durch den Kunden, dessen Mitarbeiter oder durch ihn beauftragte Dritte verursacht werden, berechtigen die Agentur, die entstandene Wartezeit als vergütungspflichtige Arbeitszeit abzurechnen oder die ausgefallene Produktionszeit vom vereinbarten Zeitkontingent abzuziehen.
(3) Bei Absage durch den Kunden gilt:
a) Absage mit mehr als 24 Stunden Vorlauf: keine Stornovergütung, sofern ein Ausweichtermin innerhalb von 14 Tagen vereinbart wird.
b) Absage mit weniger als 24 Stunden Vorlauf: Die Agentur ist berechtigt, bis zu 100 % des für den ausgefallenen Termin vereinbarten Honorars in Rechnung zu stellen. Dies liegt im Ermessen der Agentur.
(4) Abs. 3 lit. b) gilt nicht, wenn die Absage auf einem nach Vertragsschluss eingetretenen, unvorhersehbaren und vom Kunden nicht zu vertretenden Ereignis beruht (z. B. akut eintretende Erkrankung mit ärztlichem Nachweis, Unfall). Der Kunde hat die Agentur unverzüglich unter Vorlage entsprechender Nachweise zu informieren. Bereits bekannte Hindernisse berechtigen nicht zur kostenfreien Absage.
§ 6 Korrekturen (Revisionsschleifen)
(1) Im vereinbarten Pauschalhonorar sind – sofern nicht individuell abweichend vereinbart – bis zu vier (4) Korrekturschleifen je Leistungspaket enthalten. Eine Korrekturschleife umfasst sämtliche Änderungswünsche, die der Kunde in einer einzigen zusammengefassten Rückmeldung kommuniziert.
(2) Korrekturwünsche sind schriftlich und inhaltlich präzise zu übermitteln. Änderungswünsche nach Freigabe einer Fassung gelten als neue Korrekturschleife.
(3) Jede weitere Korrekturschleife über die vereinbarte Anzahl hinaus wird nach dem jeweils gültigen Stundensatz gesondert vergütet. Die Agentur informiert den Kunden, bevor die inkludierten Korrekturen erschöpft sind.
(4) Grundlegende Richtungsänderungen (z. B. vollständiger Konzeptwechsel) sind keine Korrekturschleifen und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im individuellen Angebot vereinbarten Preise zzgl. der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt:
a) Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen (§ 288 Abs. 2 BGB);
b) Mahnkosten von pauschal 5,00 EUR je Mahnung geltend zu machen, unbeschadet eines weitergehenden Verzugsschadens;
c) die Erbringung weiterer Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich aller offenen Forderungen auszusetzen, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche wegen Leistungsverzugs entstehen.
(4) Die Agentur ist berechtigt, vor Beginn oder im Verlauf der Leistungserbringung eine Anzahlung von bis zu 50 % des vereinbarten Gesamthonorars zu verlangen. Die Leistungserbringung kann bis zum Eingang der Anzahlung aufgeschoben werden.
(5) Bei laufenden Betreuungsverträgen (Retainer) erfolgt die Abrechnung monatlich nachträglich zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums; Zahlungsziel 10 Tage nach Rechnungsstellung.
(6) Reisekosten, Übernachtungskosten und sonstige Spesen werden nach tatsächlichem Aufwand gesondert abgerechnet, sofern nicht im Angebot anders vereinbart.
(7) Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 8 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Alle von der Agentur erstellten Werke (Fotos, Videos, Texte, Grafiken, Websites, Konzepte etc.) sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars im Eigentum der Agentur.
(2) Nach vollständiger Zahlung räumt die Agentur dem Kunden ein einfaches, nicht-exklusives, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den im Angebot genannten Verwendungszweck ein. Bis zur vollständigen Zahlung ist der Kunde nicht berechtigt, erstellte Inhalte zu veröffentlichen, zu vervielfältigen oder anderweitig zu nutzen.
(3) Exklusive Nutzungsrechte oder eine weitergehende Rechteübertragung bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und gesonderten Vergütung.
(4) Die Agentur ist berechtigt, im Rahmen des Auftrags erstellte Inhalte für eigene Zwecke zu nutzen (Portfolio, Social Media, Website, Präsentationen), es sei denn, der Kunde widerspricht aus berechtigtem Interesse ausdrücklich und schriftlich.
(5) Die Agentur behält das Recht auf Urheberbenennung (§ 13 UrhG), sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(6) Eine Bearbeitung, Weiterveäußerung oder Unterlizenzierung der Werke durch den Kunden ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Agentur ist unzulässig.
§ 9 Werbeanzeigen & Drittanbieter
(1) Werbebudgets (z. B. Meta, TikTok, Google, LinkedIn) sind nicht im Honorar der Agentur enthalten und werden vom Kunden direkt an den jeweiligen Plattformbetreiber entrichtet.
(2) Kosten für externe Dienstleister (z. B. Influencer, Sprecher, Darsteller) trägt der Kunde, sofern nicht ausdrücklich im Angebot enthalten. Die Agentur holt vor der Beauftragung Dritter eine Kostenzustimmung des Kunden ein.
(3) Die Agentur übernimmt keine Haftung für Entscheidungen von Plattformbetreibern, insbesondere für Sperrungen, Algorithmus-Änderungen, Ablehnungen von Anzeigenschaltungen oder Änderungen der Plattformbedingungen. Derartige Ereignisse berechtigen den Kunden nicht zur Minderung oder Verweigerung des Honorars.
(4) Die Agentur ist nicht verantwortlich für die Einhaltung plattformspezifischer Werberichtlinien, soweit die Nichteinhaltung auf inhaltliche Vorgaben des Kunden zurückzuführen ist.
§ 10 Webdesign
(1) Die Agentur erstellt Websites im vereinbarten Umfang. Hosting, Domain-Registrierung und laufende technische Wartung sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(2) Der Kunde ist allein verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der Inhalte seiner Website, insbesondere für ein vollständiges Impressum, eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung, erforderliche Cookie-Einwilligungsmechanismen sowie die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Angeboten. Es wird empfohlen, die Inhalte von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.
(3) Nach Abnahme der Website durch den Kunden obliegt die Pflege und Aktualisierung dem Kunden, sofern kein gesonderter Wartungsvertrag geschlossen wurde.
§ 11 Abnahme
(1) Soweit eine Leistung als Werkleistung zu qualifizieren ist, ist der Kunde verpflichtet, das fertige Werk nach Fertigstellungsmeldung innerhalb von sieben (7) Werktagen abzunehmen oder konkrete Mängel schriftlich zu benennen.
(2) Erklärt der Kunde die Abnahme nicht fristgerecht und benennt er auch keine Mängel, gilt das Werk als abgenommen (fingierte Abnahme gemäß § 640 Abs. 2 BGB). Auf diese Rechtsfolge wird der Kunde in der Fertigstellungsmeldung ausdrücklich hingewiesen.
(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 12 Vertragslaufzeit & Kündigung
(1) Laufzeitverträge (Retainer) werden für die im Angebot genannte Mindestlaufzeit geschlossen und verlängern sich nach Ablauf automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern sie nicht fristgerecht gekündigt werden. Auf die automatische Verlängerung wird in der Auftragsbestätigung ausdrücklich hingewiesen.
(2) Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt dreißig (30) Tage zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Die Kündigung bedarf der Schriftform (E-Mail genügt).
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund für die Agentur liegt insbesondere vor, wenn:
a) der Kunde trotz Mahnung und Nachfristsetzung mit mehr als einer Monatsrechnung in Zahlungsverzug gerät;
b) der Kunde seiner Mitwirkungspflicht dauerhaft und trotz Aufforderung nicht nachkommt;
c) über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird.
(4) Im Falle der außerordentlichen Kündigung durch die Agentur ist das Honorar anteilig für erbrachte Leistungen zu vergüten; bereits entstandene Kosten sind vollständig zu erstatten.
§ 13 Ausschluss des Widerrufsrechts
Die Agentur erbringt ihre Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Unternehmern steht kein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 312 ff. BGB zu. Verträge sind verbindlich und können nur nach Maßgabe dieser AGB oder zwingender gesetzlicher Vorschriften beendet werden.
§ 14 Gewährleistung und Mängelrüge
(1) Die Agentur erbringt ihre Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
(2) Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Feststellung schriftlich und mit konkreter Beschreibung zu rügen. Bei nicht rechtzeitig gerügten Mängeln erlöschen Gewährleistungsansprüche.
(3) Bei berechtigten Mängelrügen hat die Agentur das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuherstellung). Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde Minderung oder bei wesentlichen Mängeln Rücktritt verlangen.
(4) Gewährleistungsansprüche verjähren nach einem (1) Jahr ab Abnahme, soweit es sich nicht um Ansprüche wegen arglistig verschwiegener Mängel handelt.
§ 15 Haftung
(1) Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, nicht eingetretene Einsparungen, Produktionsausfälle oder sonstige Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
(4) Die Agentur haftet nicht für Schäden, die auf fehlerhaften oder unvollständigen Angaben, Materialien oder Freigaben des Kunden beruhen.
(5) Die Agentur übernimmt keine Haftung für externe Faktoren wie Algorithmus-Änderungen, Plattform-Einschränkungen, Marktveränderungen oder sonstige Umstände außerhalb ihres Einflussbereichs.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen zwingend anwendbaren Vorschriften besteht.
§ 16 Freistellung
(1) Die Agentur stellt den Kunden von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaft rechtswidrigen Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten oder Persönlichkeitsrechten durch ausschließlich von der Agentur – ohne veranlassende Vorgaben des Kunden – erstellte Inhalte beruhen, sofern der Kunde die Agentur unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche informiert.
(2) Der Kunde stellt seinerseits die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Nutzung rechtswidriger, durch den Kunden bereitgestellter Inhalte oder auf inhaltlichen Vorgaben des Kunden beruhen.
(3) Die Freistellungspflicht setzt voraus, dass die freizustellende Partei die andere unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche informiert und ihr die Kontrolle über die rechtliche Abwehr einräumt.
§ 17 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen (insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten, Preise, Konzepte, Strategien) streng vertraulich zu behandeln und nicht ohne Zustimmung der anderen Partei an Dritte weiterzugeben.
(2) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die (a) allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass dies eine Partei zu verantworten hat, (b) der Partei vor der Zusammenarbeit ohne Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt waren oder (c) von einer Behörde rechtmäßig angefordert werden.
(3) Die Vertraulichkeitspflicht besteht über das Vertragsende hinaus für die Dauer von drei (3) Jahren fort.
(4) Mitarbeiter und Subunternehmer, die Zugang zu vertraulichen Informationen erhalten, sind entsprechend zu verpflichten.
§ 18 Datenschutz
(1) Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Personenbezogene Daten werden nur im erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet und gespeichert (Art. 5 Abs. 1 DSGVO).
(2) Soweit die Agentur im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet (z. B. durch Verwaltung von Social-Media-Konten oder E-Mail-Marketing), schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab. Der Abschluss eines AVV ist Voraussetzung für die Aufnahme der entsprechenden Leistungserbringung.
(3) Die Agentur verpflichtet sich, alle im Rahmen dieses Vertrags bekannt gewordenen personenbezogenen Daten, Zugangsdaten, Logins sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Kunden vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden dauerhaft auf fremden Systemen zu speichern. Diese Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus.
(4) Der Kunde hat jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten (Art. 15–18, 21 DSGVO).
(5) Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind der Datenschutzerklärung der Agentur zu entnehmen (abrufbar unter: www.foldmedia.eu/datenschutz).
§ 19 Höhere Gewalt
(1) Kann eine Partei ihre vertraglichen Pflichten aufgrund von Umständen nicht erfüllen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen und die sie trotz zumutbarer Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte (Höhere Gewalt), so wird sie für die Dauer des Ereignisses von ihren Leistungspflichten befreit.
(2) Als Höhere Gewalt gelten insbesondere: Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, behördliche Anordnungen, Krieg, Streik oder schwere Systemausfälle bei unentbehrlichen Drittanbietern.
(3) Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich über das Ereignis zu informieren. Dauert das Ereignis länger als sechs (6) Wochen an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, ohne dass Schadensersatzansprüche entstehen; bereits erbrachte Leistungen sind anteilig zu vergüten.
§ 20 Abtretungsverbot
(1) Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Agentur an Dritte abzutreten.
(2) Die Agentur ist berechtigt, Forderungen gegen den Kunden an Dritte abzutreten, insbesondere im Rahmen von Factoring.
§ 21 Schlussbestimmungen
(1) Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der Agentur (München), soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt (§ 306 BGB).
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie von Einzelverträgen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
(5) Die Agentur ist berechtigt, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von mindestens vier (4) Wochen zu aktualisieren. Für laufende Verträge gilt die bei Vertragsschluss gültige Fassung.
Stand: Mai 2026
Astoria Digital Services UG (haftungsbeschränkt) & Co. eGbR · Stand: Mai 2026